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Stiftung Münch

Qualität darf nicht bestraft werden

6. Mai 2015
in Presse
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Pressemitteilung vom 06. Mai 2015

Stellungnahme zum Referentenentwurf Krankenhausstrukturgesetz:

Hoher Fixkostendegressionsabschlag (FDA) bestraft Krankenhäuser mit guter Behandlungsqualität und bremst erwünschten Qualitätswettbewerb/ Zur Sicherung der Versorgungsqualität sind vor allem in ländlichen Regionen auch sektorenübergreifende Modelle erforderlich

München, 06. Mai 2015. Der Referentenentwurf zum Krankenhausstrukturgesetz steht unter den Überschriften Qualität und Krankenhausstruktur. Er sieht vor, sowohl bei der Krankenhausplanung als auch bei der Vergütung die Qualität der angebotenen Leistungen stärker zu berücksichtigen und die Qualitätstransparenz zu erhöhen. Diese Qualitätsorientierung ist im Sinne der Patientenversorgung richtig und wichtig. Gleichzeitig ist jedoch geplant, den so genannten Fixkostendegressionsabschlag (also ein Preisabschlag bei zusätzlichen Leistungen) deutlich zu erhöhen. In der Konsequenz wird dadurch den Krankenhäusern der Anreiz genommen, über Qualität Patienten für sich zu gewinnen, d.h. in den Qualitätswettbewerb zu gehen. „Damit tritt der Gesetzgeber beim Thema Qualität gleichzeitig auf das Gas und auf die Bremse“, so Boris Augurzky, Geschäftsführer der Stiftung Münch, „und der anzufachende Qualitätswettbewerb sowie die ebenfalls intendierte Optimierung der Krankenhausstrukturen werden behindert.“ Die Stiftung Münch fordert daher, den FDA sorgsam und gezielt einzusetzen und zu überdenken. Zur Eindämmung mengenauffälliger Leistungen bzw. zur Verbesserung der Indikationsqualität sollte stattdessen unter anderem auf sektorenübergreifende Versorgungsmodelle, Strukturbereinigungen und auf Zweitmeinungsverfahren gesetzt werden.

Die geplante Erhöhung der Qualitätstransparenz ist zu begrüßen. Allerdings ist im Referentenentwurf vorgesehen, die Qualitätsdaten nur den Ländern zur Verfügung zu stellen. „Die Qualitätsdaten sollten der breiten Öffentlichkeit und der Wissenschaft zugänglich gemacht werden“, fordert Augurzky, „So können die Patienten ihre Entscheidung für ein Krankenhaus stärker anhand von Informationen zu der Behandlungsqualität abhängig machen.“ Damit entstehe ein zusätzlicher Druck auf die Krankenhäuser, hohe Versorgungsqualität anzubieten. Auch könnte die Versorgungsforschung davon profitieren.

Der Referentenentwurf sieht außerdem Anreize vor, die zum Teil regional ungünstigen Krankenhausstrukturen zu optimieren, d.h. Kapazitäten zu bündeln und die Spezialisierung zu erhöhen. Um dabei die Versorgung flächendeckend sichern zu können, sieht der Referentenentwurf richtigerweise vor, bundesweite Kriterien zur Definition der Versorgungssicherheit zu erarbeiten und die Notfallversorgung zu konkretisieren. Doch gerade in ländlichen Gebieten geht dies nicht weit genug. Es sollten besonders auch Modelle, die eine Kombination von ambulanter und stationärer Versorgung bieten, stärker berücksichtigt und in den Gesetzentwurf eingebracht werden.

Die Stiftung Münch wurde 2014 von Eugen Münch ins Leben gerufen. Das Stiftungsziel ist es, trotz einer alternden Gesellschaft weiterhin allen Menschen den Zugang zu nicht rationierter Medizin zu ermöglichen. Als Grundlage dient das von Eugen Münch entwickelte Konzept der Netzwerkmedizin. Die Stiftung unterstützt Wissenschaft, Forschung und praxisnahe Arbeiten in der Gesundheitswirtschaft und fördert den nationalen und internationalen Austausch. Sie arbeitet unabhängig und stellt ihr Wissen öffentlich zur Verfügung. Den Vorstand bilden Stephan Holzinger (Vorsitz), Eugen Münch (stellv. Vorsitz) und Prof. Dr. med. Bernd Griewing; die Geschäftsführung liegt bei Dr. Boris Augurzky.

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