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Stiftung Münch

Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) zur Erhöhung der Versorgungsqualität muss im Interesse der Patienten Bestandteil des künftigen eHealth-Gesetzes sein

20. April 2015
in Presse
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Pressemitteilung vom 20. April 2015

ePA erhöht Versorgungsqualität der Patienten / enthaltene Daten müssen zur Versorgungsforschung verwendet werden können / Zugriff für alle Leistungserbringer und Patienten ermöglichen

München, 20. April 2015. Die Einführung von elektronischen Patientenakten muss als wichtiger Baustein im künftigen eHealth- Gesetz berücksichtigt werden, fordert die Stiftung Münch. Bisher werden Daten von Patienten nur unvollständig und unterschiedlich elektronisch erfasst. Dies führt zu vielfältigen Nachteilen für Patienten und Ärzte, da den medizinisch Verantwortlichen erfahrungsgemäß keine umfassende medizinische Historie der Patienten vorliegt. Damit steigt das Risiko für unnötige, vor allem kostenträchtige Doppeluntersuchungen und Fehldiagnosen, die in letzter Konsequenz auch Patienten das Leben kosten können.

Die in der elektronischen Patientenakte erfassten medizinischen Daten sollten darüber hinaus auf anonymer Basis analysiert und ausgewertet und so für die Versorgungsforschung genutzt werden können. „Die zu Recht geforderte Steigerung der Versorgungsqualität hierzulande setzt die Einführung der elektronischen Patientenakte zwingend voraus. Erfolgt dies nicht, bleiben wertvolle Erkenntnisse für die Patienten in den Bereichen Prävention und Therapie ungenutzt. Dabei ist eine strikte Regelung zum Schutz der Daten zu erstellen und einzuhalten“, so Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch. „Der Datenschutz darf dieses wichtige Projekt jedoch nicht verhindern. Letztlich profitieren alle Patienten von den gewonnenen Erkenntnissen. Deshalb müssen wir die Daten davor schützen, nicht verwendet zu werden“, ergänzt Stiftungsgeschäftsführer Boris Augurzky. Auch die Patienten sollen dabei die Möglichkeit haben, jederzeit Zugriff auf die sie betreffenden Daten zu erhalten.

Blickt man auf die rund 15-jährige Entstehungsgeschichte des jetzigen Gesetzesentwurfs zurück, ist umso wichtiger, dass dem klassischen Reflex der Politik und der Ministerialbürokratie, zuerst ein Gesetz zu verabschieden und dann sukzessive Änderungen und Ergänzungen über die Jahre vorzunehmen, nicht nachgegeben wird.

Interoperabilität muss gewährleistet sein

Voraussetzung für die gezielte Auswertung der Daten ist eine hohe Interoperabilität der Telematik-Infrastruktur (TI). Die im vorliegenden Referentenentwurf geplante Öffnung der TI ist nach Ansicht der Stiftung zu begrüßen. Dabei sollten alle Leistungserbringer die TI nutzen können, um durch einen freien Wettbewerb der Anwendungen auf der TI auch das Potenzial von Innovationen nicht zu vergeuden. Für den Zugang externer Teilnehmer müssen entsprechend die technischen Voraussetzungen geregelt sein (insbesondere Datensicherheit). Der Inhalt muss jedoch dem Wettbewerb unterliegen und keiner Zustimmung durch einzelne Standesvertretungen bedürfen. So könnte zum Beispiel auch die von IBM und Apple geplante Zusammenarbeit, Gesundheitsdaten zu bewerten, gezielt integriert werden.

Die Stiftung Münch wurde 2014 von Eugen Münch ins Leben gerufen. Das Stiftungsziel ist es, trotz einer alternden Gesellschaft weiterhin allen Menschen den Zugang zu nicht rationierter Medizin zu ermöglichen. Als Grundlage dient das von Eugen Münch entwickelte Konzept der Netzwerkmedizin. Die Stiftung unterstützt Wissenschaft, Forschung und praxisnahe Arbeiten in der Gesundheitswirtschaft und fördert den nationalen und internationalen Austausch. Sie arbeitet unabhängig und stellt ihr Wissen öffentlich zur Verfügung. Den Vorstand bilden Stephan Holzinger (Vorsitz), Eugen Münch (stellv. Vorsitz) und Prof. Dr. med. Bernd Griewing; die Geschäftsführung liegt bei Dr. Boris Augurzky.

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Annette Kennel, Stiftung Münch
Salzburger Leite 1 | Campus Haus 13
97616 Bad Neustadt a.d. Saale
T: +49 160 410 79 34
E-Mail: ak@stiftung-muench.org

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